Romberg GmbH - Kondensat-Ausschleusung
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AGB

Wir informieren Sie gern.

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen zur Verwendung gegenüber Unternehmen im Sinne des BGB

1. Allgemeines

1.1 Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese - unsere - Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen, die der Schriftform bedu rfen, zugrunde.

1.2 Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt. Ein Vertrag kommt mit der übersandten Auftragsbesta tigung durch uns zustande.

1.3 Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit demselben Besteller, ohne dass diese nochmals zugesandt werden müssen und auch dann, wenn wir im Einzelfall nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen haben.

1.4 Die zum Auftrag gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Muster, Kostenvoranschläge, Informationen körperlicher und unkörperlicher Art sowie Gewichtsangaben sind verbindlich. Geringe Abweichungen gelten noch als vertragsgemäß.

1.5 Darüber hinaus behalten wir uns insbesondere konstruktive Ausführungsänderungen, Verbesserungen der Bauart und Ausführung, Eigentums- und das Urheberrecht an allen Angebotsunterlagen, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und Ähnlichem vor.

1.6 Unsere Angebotsunterlagen dürfen weder kopiert noch Dritten zugänglich gemacht werden. Sie sind uns sofort zurückzugeben, wenn der Vertrag nicht zustande kommt.

2. Preise und Zahlungen

2.1 Die angegebenen Preise in unseren Angeboten sind Europreise. Sie gelten soweit nicht anders im Vertrag vereinbart FCA Essen gemäss ICC-Incoterms 2010 - ausschließlich Verpackung.

2.2 Fu r die Preise sind ausschließlich unsere Auftragsbestätigungen maßgebend.

2.3 Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Weitere Nebenkosten wie zum Beispiel Verpackung, Versicherung sowie sämtliche Zölle und Steuern hat der Besteller zu tragen.

2.4 Zahlungen sind nur an uns direkt zu leisten. Sie haben innerhalb von 30 Tagen (Lohnleistungen innerhalb von 10 Tagen) zu erfolgen. Kommt der Besteller mit einer Zahlung in Verzug, so werden alle anderen Forderungen sofort zur Zahlung fällig, ohne dass es einer gesonderten Inverzugsetzung bedarf.

2.5 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden als Jahreszinsen 3 % über den jeweiligen Diskontzinssatz erhoben, ohne dass es einer gesonderten Inverzugsetzung bedarf.

2.6 Bei Verschiebung von Lieferterminen auf Wunsch des Bestellers oder aus anderen Gründen ist die Zahlung zu leisten, als wäre vertragsgemäß geliefert worden.

3. Liefertermin

3.1 Der Liefertermin ergibt sich aus den Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien.

3.2 Die Einhaltung der Lieferzeit durch uns setzt voraus, dass alle technischen und kaufmännischen Einzelheiten zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen erfüllt hat.

3.3 Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, berechtigen uns selbst bei garantierter Lieferzeit zur angemessenen Verlängerung der Lieferzeit oder zum ganzen oder teilweisen Rücktritt vom Vertrag, ohne dass dem Besteller Schadensersatzansprüche zustehen.

3.4 Bei Nichtabnahme der Ware durch den Besteller können wir statt der Erfüllung des Kaufvertrages, Schadenersatz verlangen.

3.5 Die Liefertermin ist fristgerecht eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu seinem Ablauf unser Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet wurde.

3.6 Werden der Versand bzw. die Abnahme des Liefergegenstandes aus Gründen verzögert, die der Besteller zu verantworten hat, werden ihm - beginnend einen Monat nach Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft - die durch die Verzögerung entstandenen Kosten berechnet.

4. Gefahrenübergang und Abnahme

4.1 Es gilt die Lieferung FCA Essen gemäß ICC-Incoterms 2010
4.2 Die Gefahr geht an den Besteller über, sobald der Liefergegenstand verladen bzw. übergeben ist.
4.3 Teillieferungen sind zulässig, soweit für den Besteller zumutbar.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren solange vor, bis sämtliche Forderungen gegen den Besteller aus dem Liefervertrag beglichen sind.

5.2. Wir liefern ausschließlich unter dem Einschluss des verlängerten Eigentumvorbehalts.

5.3 Sollten die Liefergegenstände oder das Grundstück auf dem sie aufgestellt sind gepfändet, beschlagnahmt oder sonst wie durch Dritte in Anspruch genommen werden z.B. in Folge von Zwangsverwaltung so ist der Besteller verpflichtet, sofort auf die Eigentumsrechte von uns hinzuweisen und uns sofort schriftlich zu benachrichtigen.

6. Mängelansprüche

6.1 Lieferscheine und Abnahmebescheinigungen oder ähnliches sind vom Kunden durch Unterschrift zu bestätigen. Etwaige Beanstandungen sind auf den Bescheinigungen zu vermerken oder innerhalb von 8 Tagen schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt die fristgemäße Beanstandung so gelten die Lieferungen und alle Arbeiten als angenommen und genehmigt.

6.2 Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden in Folge fehlerhafter Benutzung/Betrieb, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafter Standortsituation, ungeeigneter Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, oder anderer Einflüsse.

6.3 Nimmt der Besteller oder ein Dritter ohne Zustimmung von uns Veränderungen oder Instandsetzungsarbeiten vor, so haften wir nicht für die daraus entstandenen Folgen. Dementsprechend erlischt umgehend die Gewährleistung.

6.4 Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Gewährleistungszeit 24 Monate nach Lieferung/Leistung.

7. Gerichtsstand

Für eventuelle Streitigkeiten aller Art ist der Gerichtsstand Essen.